Leitfaden für Eltern und Erziehungsberechtigte

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

unser gemeinsames Anliegen ist es, die Entwicklung Ihrer Kinder bestmöglich zu fördern. Um diese Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule zu erleichtern, erhalten Sie Informationen und Hinweise.

 

1. Morgenbetreuung

Mit der Öffnung des Schulhauses um 7.30 Uhr übernimmt die Schule die Aufsicht der Kinder. Vorher obliegt sie den Eltern.

Schüler/innen, die wegen der Berufstätigkeit ihrer Eltern schon vor 7.30 Uhr in der Schule sein müssen, können nach Anmeldung in der Schule betreut werden. Der Einlass erfolgt von 7.00 bis  7.15 Uhr!

 

2. Besuche in der Schule

Vor und während der Unterrichtszeit melden sich Besucher sowie Eltern im Sekretariat an.

Nach Schulschluss bzw. nach dem Essen erwarten die Eltern ihre Kinder auf dem Schulhof.

Damit sich die Lehrkräfte in vollem Umfang um Ihre Kinder kümmern können, bitten Erziehungsberechtigte diese schriftlich und formlos um einen Gesprächstermin oder Anruf.

 

3. Erkrankung von Schülern

Sollte Ihr Kind krankheitsbedingt nicht die Schule besuchen können, muss es am selben Tag bis  7.45 Uhr  durch einen Erziehungsberechtigten abgemeldet werden.

Erfolgt keine Abmeldung wird Ihr Kind als unentschuldigt geführt.

 

An dem Tag, an dem Ihr Kind wieder am Unterricht teilnimmt, geben Sie ihm einen Entschuldigungszettel bzw. ein ärztliches Attest für den Klassenlehrer mit.

 

Vorhersehbare Termine der Kinder werden vorab dem Klassenlehrer mitgeteilt.

 

Bei auffälliger Häufung krankheitsbedingter Schulversäumnisse oder wenn Zweifel an der Erkrankung bestehen, kann die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Attests verlangt werden.

Es kommt immer wieder vor, dass Kinder bereits am Morgen eindeutig krank in der Schule erscheinen. Bitte lassen Sie Ihr Kind in so einem Fall zu Hause, um die Ansteckung von Mitschülern zu vermeiden. Bei einer Erkrankung oder einem Unfall während der Unterrichtszeit können Schüler auf Grund der Aufsichtspflicht der Schule nicht alleine nach Hause geschickt werden. Eine Abholung des Kindes durch Erziehungsberechtigte bzw. Bevollmächtigte hat  umgehend zu erfolgen.

 

4. Auftreten von Kopfläusen in der Schule

Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Schüler von Kopfläusen befallen sind. Bitte achten Sie auch bei Ihrem Kind regelmäßig auf eventuelle Anzeichen. Im akuten Fall lassen Sie bitte Ihr Kind sofort zu Hause und informieren Sie die Schule. Ein Arzt muss bescheinigen, dass Ihr Kind läusefrei ist!

 

5. Adressenänderungen –Telefonnummern für den Notfall

Wir bitten Sie, jede Änderung Ihrer Adresse oder Telefonnummer der Schule unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Bitte hinterlegen Sie unbedingt die Dauervollmacht. In einem Notfall (Erkrankung oder Unfall Ihres Kindes) können wir sofort handeln. Bei Veränderungen erhalten Sie auf der hinterlegten PDF- Datei ein neues Formular.

 

6. Beurlaubungen von Schülern

Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern für 1 bis 2 Tage kann die Klassenlehrer/in genehmigen. Freistellungen darüber hinaus müssen bei der Schulleitung 2 Wochen vorher beantragt werden.

Laut ministerieller Weisung ist jede Beurlaubung zum Zwecke der Ferienverlängerung untersagt.

 

7. Schülerunfallversicherung

Für Unfälle in der Schule, auf dem Schulweg oder bei schulischen Veranstaltungen besteht für alle Schüler/innen Versicherungsschutz. Bitte teilen Sie der Klassenleitung unverzüglich mit, wenn Sie wegen eines Schulunfalls Ihres Kindes einen Arzt aufsuchen mussten.

 

Aus Unfallschutzgründen sollten nur Schüler der 4. Klassen nach Ablegen der Fahrradprüfung mit dem Fahrrad zur Schule kommen.

Auf Grund der Unfallgefahr dürfen Skateboards und Roller nicht mit in das Schulgebäude gebracht werden. Fahrräder und Roller sind bei den Fahrradständern abzustellen und anzuschließen. Für diese übernimmt die Schule keine Haftung.

 

8. Haftung bei Verlust von Geld oder Wertgegenständen bzw. Beschädigungen

Die Schule haftet nicht für verlorengegangenes Geld oder Wertgegenstände.

 

Im Sport-und Schwimmunterricht ist es den Kindern untersagt, Schmuck zu tragen. Diese Maßnahme dient einzig der Sicherheit Ihres Kindes und der Vorbeugung von Unfällen. Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihr Kind an den Tagen, an denen Sportunterricht stattfindet, keinen Schmuck trägt.

 

9. Bei mutwilliger Beschädigung von Schuleigentum besteht Schadensersatzpflicht für den verantwortlichen Schüler bzw. für die Erziehungsberechtigten.

 

10. Freiexemplare

Freiexemplare sind Eigentum der Schule. Der Schüler ist verpflichtet, die Bücher schonend zu behandeln und am Ende des Schuljahres zurückzugeben. Bei vorsätzlicher und fahrlässiger Beschmutzung /Beschädigung oder dem Verlust eines Buches muss Ersatz geleistet werden.

 

11. Sorgfältiger Umgang mit Schuleigentum

Bitte sorgen Sie dafür, dass bis zum Ende der 1. Schulwoche sämtliche Schulbücher Ihres Kindes mit einem Schutzumschlag versehen sind. Kleben Sie die Tesa-Streifen nicht auf den Buchdeckel, sondern auf den Umschlag! Tragen Sie den Namen Ihres Kindes auf der ersten Seite des ausgeliehenen Buches in den Stempel ein.

 

12. Schulsozialarbeit

An der Schule ist die Schulsozialarbeiterin Frau Wiese tätig. Ihr Büro befindet sich im Raum 103a. Sie erhalten hier Beratung und Unterstützung in Bildungs-und Erziehungsfragen.

 

Wir bitten Sie um die Einhaltung unserer Festlegungen.

 

                                  Schuljahr…………………  Unterschrift der Eltern………...………

                                 

 

 

C. Pietsch

Schulleiterin


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Anlage 1 - Informationsblatt "Schulordnung" 

- Verhalten während des Unterrichts und in den Pausen 

- Fernbleiben vom Unterricht 

- Rauchverbot

- Verbot von illegalen Drogen und Alkohol 

- Verbot von Waffen 

 

Anlage 2  - Verhalten in Fachräumen 

- Verhalten im Computerraum 

- Raumordnung für Labore 

- Verhalten in der Sporthalle und im Sportunterricht 

 

Anlage 3 - Brandschutzordnung 

- Brandverhütung 

- Flucht- und Rettungswege 

 

Anlage 4 - Kostenbeteiligung 

- Unterrichts- und Lernmittelkosten 

- Bildung und Teilhabe 

- Schülerbeförderung